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Business Consulting, Business Documents und Workflow Management

SAP Information Lifecycle Management (SAP ILM)

Jedes Datenobjekt im SAP-System durchläuft einen bestimmten Lebenszyklus. Angefangen vom Erzeugen der Daten bis hin zum endgültigen Löschen dieser.

Einige der Phasen im Lebenszyklus der Daten werden, wie die neuen Datenschutzrichtlinie (EU-DSGVO), durch gesetzliche Anforderungen bestimmt. Zu diesen Phasen gehören insbesondere die Aufbewahrung und das Löschen der Daten. Das SAP Information Lifecycle Management (ILM) ist eine Erweiterung der SAP-Datenarchivierung, wodurch Regeln für den Lebenszyklus der Daten verwalten werden können. Mit SAP ILM können also gesetzeskonforme Regeln eingerichtet werden, um die Daten nach dem Archivieren für eine gewisse Zeit aufzubewahren und im Anschluss automatisch zu löschen.

Das SAP Information Lifecycle Management bietet folgende Funktionen an:

  • Mit der Datenarchivierung können Datenmengen auf der Datenbank reduziert und somit Speicherkosten gespart und Zeiten für Backups bzw. Updates verkürzt werden
  • Definition von ILM-Regeln zur Steuerung von Ablagefristen und der Ablageorte der archivierten Daten mithilfe des Retention Managements
  • ILM-konforme Ablage von Archivdaten auf einem ILM-fähigen WebDAV Server
  • Systemstilllegungen und Übernahme von Daten aus dem Alt-System in das Retention Warehouse
  • Sperren von Daten bei Rechtsstreit und Verwaltung dieser mit dem Legal Case Management

 

Warum SAP ILM?

Neben den für die wirtschafts- und steuerprüfungsrelevanten Gesetzen stellt die neue Datenschutzrichtlinien (EU-DSGVO) eine große Herausforderung für Unternehmen und ihren Daten auf den SAP-Systemen dar. Mit der EU-DSGVO und dessen 99 Artikeln, welche am 25.Mai 2018 in Kraft getreten ist, wurden die Gesetze des Datenschutzes für in Deutschland ansässige Unternehmen deutlich verschärft. Im Wesentlichen soll die unberechtigte Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das Löschen dieser Daten nach einer gewissen Zeit abgesichert werden. Zu den genannten personenbezogenen Daten gehören jene Informationen auf dem SAP-System, die eine natürliche Person identifizierbar machen. Zusätzlich konfrontiert die EU-DSGVO Unternehmen mit einer Aufgabe, welcher zeitnah dringend nachgegangen werden sollte. Denn laut Artikel 83 Absatz 5 können bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien ein Bußgeld von bis zu 20 Mio. € oder vier Prozent des Konzernjahresumsatzes angehängt werden.

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Unsere Beratung- und Entwicklungsleitungen zur ILM-Datenarchivierung

  • Analyse Ihres SAP-Systems
  • Strategieberatung zur ILM-Datenarchivierung
  • Konzeption der ILM-Datenarchivierung
  • Einrichtung und Entwicklung der ILM-Datenarchivierung

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